insiegel

Rechtliches

Datenschutz­erklärung

Gültig ab: 23. Oktober 2026

1. Verantwortlicher

Seihan Kahirov, Wittenberger Straße 44, 12689 Berlin, Deutschland. E-Mail: support (at) insiegel.com

Bei Fragen zum Datenschutz erreichst du uns unter der E-Mail-Adresse oben oder unter support (at) insiegel.com (siehe „Support“).

2. Welche Daten wir verarbeiten und wofür

2.1 Konto

Für insiegel brauchst du ein Konto. Dafür verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse, auf Wunsch einen Namen und eine Kennung, die Firebase Authentication vergibt (Firebase-UID). Du meldest dich mit E-Mail und Passwort, mit deinem Google-Konto oder mit deiner Apple-ID an. Bei Google und Apple bekommen wir von dort die Kontodaten, die für die Anmeldung nötig sind, in der Regel Name und E-Mail-Adresse.

2.2 Aufgaben, Erledigungen und Sperr-Einstellungen

Deine Aufgaben und ihre Erledigungen speichert die App auf dem Gerät. Dazu gleicht sie sie mit unserer Cloud-Datenbank ab (Cloud Firestore, Rechenzentrum Frankfurt, europe-west3), damit sie bei einem Gerätewechsel erhalten bleiben. Jedes Konto sieht und beschreibt nur seinen eigenen Datenbereich. Das erzwingen Sicherheitsregeln auf dem Server.

In die Cloud gehen zu jeder Aufgabe Titel, Beschreibung, Zeitfenster und Nachweis-Arten. Zu jeder Erledigung gehen Zeitpunkt, Status (erledigt oder übersprungen), ein eingegebener Wert und deine Notiz, falls du eine schreibst. Notizen sind Freitext. Schreib dort nur hinein, was in deinem Konto liegen darf.

Zu den Aufgaben gehören auch deine Sperr-Einstellungen. Sie liegen unverschlüsselt (im Klartext) in deinem eigenen Firestore-Bereich:

  • Koordinaten, Radius und Bezeichnung eines Orts-Nachweises, falls du diese Nachweis-Art wählst.
  • Die Kennungen (Paketnamen) der Apps, die während eines Sperrfensters gesperrt sind, und die Liste der Apps, die du ausnimmst.

Wir verschlüsseln diese Felder bewusst nicht, weil ein zweites Gerät sie beim Abgleich lesen muss. Zugriff hat laut Sicherheitsregel nur dein eigenes, angemeldetes Konto.

Orts-Nachweis. Legst du einen Ort als Nachweis an, liest die App einmal deinen aktuellen Standort und speichert ihn als Ziel (siehe oben). Beim Nachweis liest sie den Standort wieder einmal und vergleicht ihn auf dem Gerät mit dem Ziel. Dieser zweite Standort wird nicht gespeichert und nicht übertragen. Anders nur bei der KI-Prüfung (siehe 2.12). Die App fragt den Standort nur, während du sie benutzt, nie im Hintergrund.

2.3 Fotos als Nachweis

Weist du eine Aufgabe mit einem Foto nach, speichert die App das Foto nur auf deinem Gerät. Es wird gelöscht, wenn du die Aufgabe oder den Erledigungs-Eintrag löschst. Ohne KI-Prüfung geht es nicht an unsere Server und nicht an Dritte. Wählst du für eine Aufgabe die KI-Prüfung, geht eine verkleinerte Kopie zur Prüfung an unseren Server (siehe 2.12).

2.4 Schrittzahl

Wählst du Schritte als Nachweis, liest die App den Schrittzähler deines Geräts, während der Nachweis läuft. Die Zahl bleibt auf dem Gerät. Sie wird nicht gespeichert und nicht übertragen. Gespeichert wird nur, dass die Aufgabe erledigt ist.

2.5 Partner

Mit insiegel kannst du eine zweite Person als Partner einrichten. Sie hält den zweiten Schlüssel: Ohne ihre Freigabe lässt sich eine aktive Sperre nicht abschwächen, überspringen oder aufheben. Der Partner-Schutz gehört zu Premium. Eine bestehende Kopplung auf einem neuen Gerät wiederherzustellen ist kostenlos.

Die Kopplung läuft offline über einen QR-Code, das Wiederherstellen ebenso. Dein Gerät und das Gerät des Partners tauschen dabei ein gemeinsames Geheimnis aus. Es geht nie an unsere Server und liegt nie in unserer Cloud-Datenbank. In deinem eigenen Firestore-Bereich liegen nur zwei Angaben zum Partner-Schutz:

  • Ein Merkmal „Partner-Schutz eingerichtet“ (wahr oder falsch). Daran erkennt ein neues Gerät nach einer Neuinstallation, dass ein Partner eingerichtet war.
  • Eine Partner-Kennung. Das ist eine Zeichenfolge aus 64 Zeichen. Die App rechnet sie aus deiner Firebase-UID und dem gemeinsamen Geheimnis aus, mit der Einbahn-Rechnung SHA-256. Aus der Kennung lässt sich das Geheimnis nach heutigem Stand nicht zurückrechnen. Sie dient nur dazu, eine bestehende Kopplung wiederherzustellen: Fehlt die Kopplung auf einem Gerät, zum Beispiel nach einer Neuinstallation, scannst du den QR-Code deines Partners. Die App rechnet auf deinem Gerät die Kennung dieses Codes aus und vergleicht sie mit der Kennung in deinem Konto. Stimmen beide überein, stellt die App die Kopplung wieder her. Sonst ändert sich nichts. Das gescannte Geheimnis geht dabei nicht an unsere Server.

Die App legt die Kennung an, sobald die Kopplung bestätigt ist. Bei einer Kopplung aus einer früheren App-Version trägt sie die Kennung später nach, sobald ein gekoppeltes Gerät die App mit Internet startet. Es gibt höchstens eine Kennung: Wechselst du den Partner, ersetzt die neue die alte. Die Kennung liegt im selben Bereich der Cloud-Datenbank wie der Rest deines Kontos (Cloud Firestore, Rechenzentrum Frankfurt, europe-west3, siehe 2.2). Sie bleibt, bis du in der App „Schutz entfernen“ wählst oder dein Konto löschst. Der Partner sieht das Merkmal und die Kennung nicht, er hat keinen Zugriff auf dein Konto.

Was der Partner sieht: beim Koppeln den Anzeigenamen, den du wählst. Bei einem Freigabe-Versuch, ob der eingegebene Code stimmt, und nach Fehlversuchen eine Wartezeit.

Was der Partner nicht sieht: deine Aufgaben, Fotos, Orte, Schrittzahlen und alle anderen Inhalte. Es gibt keine Cloud-Funktion, über die der Partner an dein Konto oder deine Daten kommt.

2.6 Absturzberichte und Nutzungsstatistik (Crashlytics, Analytics)

insiegel kann Firebase Crashlytics (Absturzberichte) und Google Analytics for Firebase (Nutzungsstatistik) nutzen. Beides hängt an einem gemeinsamen Schalter in der App: Einstellungen, Datenschutz und Rechtliches, „Nutzungsstatistiken & Absturzberichte“.

Bis zur Frage erhebt insiegel nichts. Bei der Anmeldung und in der Einführung sendet die App weder Nutzungsstatistik noch Absturzberichte. Die automatischen Ereignisse von Firebase sind bis dahin abgeschaltet. Das gilt in jeder Region.

Wann die App fragt. Die Frage kommt als Fenster auf dem Bildschirm „Heute“. Sie erscheint, sobald du nach der Einführung deine zweite Aufgabe gespeichert hast. Hast du das nicht getan, erscheint sie spätestens, wenn du „Heute“ an dem Kalendertag öffnest, der auf die Einführung folgt. Es zählt die Uhr deines Geräts. Hast du schon entschieden, fragt die App nicht noch einmal. Deine Entscheidung liegt nur auf deinem Gerät. Installierst du insiegel neu, fragt die App wieder.

Wie die App fragt. Das hängt von deiner Region ab:

  • Außerhalb der USA (EU, EWR, Vereinigtes Königreich, Schweiz und alle anderen Länder): Die App stellt eine Frage mit zwei gleichwertigen Knöpfen, „Ja, Nutzungsstatistik teilen“ und „Nein, danke“. Standard ist aus. Erst nach deinem Ja wird etwas erhoben. Das Fenster lässt sich nicht wegwischen, du wählst eine der beiden Antworten. Mit „Nein“ läuft die App genauso.
  • USA: Die App fragt nicht, sondern zeigt einen Hinweis. Er sagt, dass insiegel Absturzberichte und Nutzungsstatistik erhebt, und bietet dir „Ausschalten“ an. Standard ist an, aber erst nach diesem Hinweis. Bis er auf deinem Bildschirm erschienen ist, erhebt die App nichts. Mit „Weiter“ oder wenn du den Hinweis ohne Antwort schließt, bleibt es an.

Die Nutzungsstatistik in der Frage hat mit dem Android-Zugriff „Nutzungsdaten“ aus 2.10 nichts zu tun. Dessen Daten bleiben auf dem Gerät.

Die App bestimmt die Region einmal beim ersten Start aus dem Land der Systemsprache und der Zeitzone. Im Zweifel fragt die App wie außerhalb der USA. In jeder Region änderst du deine Entscheidung jederzeit mit dem Schalter in den Einstellungen.

Was mit deiner Einwilligung an Google geht:

  • Deine Konto-Kennung (Firebase-UID) als Nutzer-ID. Kein Name, keine E-Mail-Adresse.
  • Welche Bereiche der App du öffnest (zum Beispiel Heute, Aufgaben, Statistik, Einstellungen, Premium).
  • Deine Entscheidung: Sagst du Ja, geht das als Ereignis an Google. In den USA geht, dass dir der Hinweis angezeigt wurde. Ein Nein senden wir nie. Wir sehen deshalb nicht, wer abgelehnt hat.
  • Anmelden und Registrieren, jeweils mit der Art (E-Mail, Google, Apple), und deine Schritte durch die Einführung mit der Angabe, ob du sie abschließt oder überspringst. Das geht nur hinaus, wenn deine Entscheidung schon vorliegt. Bei einer frischen Installation kommt die Frage erst danach, deshalb bleiben die erste Anmeldung und die Einführung ohne Messung. Meldest du dich später erneut an, geht die Art der Anmeldung hinaus.
  • Berechtigungen: Nach einer Anfrage der App, ob du die Berechtigung erteilt oder abgelehnt hast. Welche es war (Nutzungszugriff, Über anderen Apps anzeigen, Benachrichtigungen, Akku-Optimierung oder exakte Alarme) und wo die Anfrage kam (Einführung, Karte auf „Heute“ oder Einstellungen). So sehen wir, bei welcher Berechtigung Nutzer abbrechen.
  • Schutz scharf geschaltet: dass du den Schutz scharf geschaltet hast (am Ende der Einführung oder über die Karte auf „Heute“) und wie viele Berechtigungen dann noch fehlten. So sehen wir, ob die Einrichtung vollständig ist.
  • Beim Anlegen oder Ändern einer Aufgabe: Häufigkeit, Strenge, Anzahl und Art der Nachweise (zum Beispiel Foto oder Schritte). Kein Titel, kein Ort. Bei einer Aufgabe aus einer Vorlage der Name der Vorlage, ein fester Text aus der App. Dazu, dass du eine Aufgabe löschst.
  • Dass du eine Aufgabe erledigst oder überspringst. Beim Erledigen: ob ein Wert und ob eine Notiz dabei war, nie deren Inhalt, dazu mit welcher Nachweis-Art du sie erledigt hast (Häkchen, Wert, Foto, NFC-Tag, Schritte, Timer, Ort, Foto oder Ort mit KI-Prüfung). Beim Überspringen: ob auf dem Gerät ein Partner-Schutz eingerichtet ist.
  • Nachweis-Versuche: Bei jedem Nachweis die Art, ob die KI-Prüfung im Spiel war und wie es ausging (geschafft, gescheitert oder abgebrochen). Bei einem Fehlschlag der Grund aus einer festen Liste (passt nicht, Limit erreicht, Netzwerkfehler, anderer Grund). Nie das Foto, den Standort oder die Schrittzahl. So sehen wir, welche Nachweise im Alltag scheitern. Schließt du das Fenster ohne Nachweis, zählt das als abgebrochen.
  • Partner-Freigabe: Wenn die App die Freigabe deines Partners verlangt, welche Aktion es war (zum Beispiel eine Aufgabe überspringen, ändern oder löschen, den Schutz entfernen, dich abmelden oder das Konto löschen) und wie es ausging (Freigabe erteilt, falscher Code, abgebrochen, kein Partner gekoppelt). Nie den Code, die PIN oder etwas über deinen Partner. So sehen wir, ob der Partner-Schutz im Alltag hält.
  • Dass eine Kopplung mit einem Partner gelungen ist. Kein Name, keine Kennung des Partners.
  • Dass du während einer Sperre eine gesperrte App öffnen wolltest. Welche App das war, geht nicht an Google.
  • Wann die Premium-Seite erscheint und für welche Funktion, ob du einen Kauf beginnst oder abschließt (mit dem gewählten Paket, etwa Jahresplan) und ob du Käufe wiederherstellst. Kam ein Kauf nicht zustande, auch ob du ihn abgebrochen hast oder ein Fehler auftrat. So sehen wir, wo ein Kauf scheitert.
  • Was das Analytics-Werkzeug selbst erhebt: erstes Öffnen, Sitzungen, Nutzungsdauer, App-Updates, Deinstallation, Land (aus der IP-Adresse abgeleitet), Sprache, Gerätemodell, Android- und App-Version.
  • Crashlytics: Absturzberichte und Fehlermeldungen der App mit dem technischen Ablauf (Stacktrace), Gerätemodell und Versionen, ohne deine Nutzer-ID. Nur in der Store-Version der App, nie in Entwickler-Versionen. Fehlermeldungen enthalten nach unserer Regel keine Texte, die du eingegeben hast.

Was nie an Google geht: Titel, Beschreibung und Notiz deiner Aufgaben, Fotos, dein Standort und Ortsnamen, deine Schrittzahl, Namen und Paketnamen anderer Apps, deine PIN, der Antwort-Code deines Partners und alles, was deinen Partner betrifft. Die App sendet keine Liste deiner installierten Apps und zeichnet deinen Bildschirm nicht auf. Jedes Ereignis trägt nur Werte aus festen Listen, Zahlen oder ja und nein, nie einen Text, den du eingegeben hast.

Die Werbe-ID deines Geräts (Advertising ID) und die Android-Kennung SSAID liest insiegel nie, auch nicht mit eingeschaltetem Schalter. Wir nutzen diese Daten nicht für Werbung und geben sie nicht an Werbenetzwerke weiter.

Schaltest du den Schalter aus, erhebt die App ab sofort nichts mehr. Noch nicht übertragene Absturzberichte und die auf dem Gerät gepufferten Analytics-Daten werden gelöscht, die Nutzer-ID wird entfernt und die Kennung des Geräts für Analytics neu gesetzt. Schon übertragene Daten bleiben bei Google, bis ihre Speicherfrist abläuft (siehe 4).

2.7 Zahlungen (Google Play, RevenueCat)

Premium kaufst du über Google Play. Zahlungsdaten wie Kartennummer oder Konto sieht nur Google, wir bekommen sie nie.

Bezahlfunktionen sind zum Stand dieser Erklärung noch nicht aktiv. Noch geht nichts an RevenueCat. Sobald sie freigeschaltet sind, übermitteln wir deine Firebase-UID an RevenueCat. RevenueCat ordnet damit einen Kauf deinem Konto zu und hält ihn auf allen deinen Geräten gültig. Dazu erhält RevenueCat von Google Play die Kaufdaten (Produkt, Zeitpunkt, Laufzeit, Status des Abos).

2.8 Besuch dieser Webseite

Bilder, Gestaltung und Skript dieser Webseite liegen auf demselben Server wie die Seite. Ohne deine Einwilligung setzt die Seite keine Cookies, und dein Browser baut beim Aufruf keine Verbindung zu anderen Anbietern auf. Nur wenn du im Cookie-Hinweis „Akzeptieren“ wählst, lädt die Seite Google Analytics (siehe 2.14). Wer insiegel.de, insiegel.eu, insiegel.app oder insigel.de aufruft, kommt über einen Server von Spaceship hierher (siehe 2.15).

Die Seite liegt bei GitHub Pages. Beim Aufruf verarbeitet GitHub die technisch nötigen Verbindungsdaten, vor allem deine IP-Adresse, und speichert sie nach eigener Angabe zu Sicherheitszwecken. Wir selbst erhalten von GitHub keine Zugriffsprotokolle.

Deine Wahl im Cookie-Hinweis. Beim ersten Besuch zeigt die Seite unten einen Hinweis mit zwei gleichwertigen Knöpfen, „Ablehnen“ und „Akzeptieren“. Deine Wahl speichert die Seite im lokalen Speicher deines Browsers (localStorage, Eintrag „insiegel-consent“ mit der Wahl, der Fassung des Hinweises und dem Zeitpunkt). Der Eintrag verlässt deinen Browser nicht, wir erhalten ihn nicht. Er bleibt, bis du die Daten dieser Seite in deinem Browser löschst. Ohne ihn müsste die Seite dich bei jedem Aufruf neu fragen. Deshalb ist das Speichern unbedingt erforderlich und braucht keine Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Ist JavaScript in deinem Browser aus, erscheint kein Hinweis, und Google Analytics läuft nie.

2.9 Warteliste

Die Warteliste ist zum Stand dieser Erklärung noch nicht geöffnet. Noch geht nichts an Brevo.

Trägst du dich in die Warteliste ein, verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse, um dir zum Start von insiegel zu schreiben: wenn Testplätze frei werden und wenn die App im Play Store erscheint. Für anderes nutzen wir die Adresse nicht.

Die Eintragung läuft im Double-Opt-in-Verfahren. Du bekommst zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach deinem Klick nehmen wir dich in die Liste auf. Als Nachweis deiner Einwilligung speichern wir den Zeitpunkt der Eintragung und der Bestätigung. Wir fragen keine Telefonnummer ab und verschicken keine SMS.

Für Eintragung und Versand nutzen wir Brevo SAS (106 boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich) als Auftragsverarbeiter. Brevo speichert die Liste auf Servern in der EU. Wir messen nicht, ob du unsere E-Mails öffnest oder Links darin anklickst. Das Öffnungs- und Klick-Tracking von Brevo ist ausgeschaltet.

Abmelden kannst du dich jederzeit über den Link in jeder E-Mail oder per Nachricht an support (at) insiegel.com. Danach entfernen wir deine Adresse aus der Warteliste.

2.10 Sperre und Nutzungszugriff

Damit die Sperre wirkt, braucht insiegel den Android-Zugriff „Nutzungsdaten“ (Nutzungszugriff). Während eines Sperrfensters liest die App damit, welche App gerade im Vordergrund ist, und legt die Sperre darüber, wenn die App gesperrt ist. Mit demselben Zugriff berechnet die App deine Bildschirmzeit der letzten Tage in der Einführung und die gewonnene Zeit in der Statistik. All das bleibt auf dem Gerät. Welche Apps du nutzt und wie lange, geht nicht an unsere Server und nicht an Google.

Versuchst du während einer Sperre, eine gesperrte App zu öffnen, schreibt die App das in ein Protokoll auf dem Gerät, ohne den Namen der App. Dieses Protokoll verlässt das Gerät nie. Zur Nutzungsstatistik siehe 2.6.

2.11 QR-Code beim Koppeln und Wiederherstellen (Google ML Kit)

Beim Koppeln mit einem Partner und beim Wiederherstellen einer Kopplung liest die Kamera eines Geräts den QR-Code. Das erledigt Google ML Kit, eine Bibliothek, die in insiegel eingebaut ist und auf dem Gerät läuft. Das Kamerabild und der Inhalt des QR-Codes gehen nicht an Google. Nach Googles Angaben sendet ML Kit aber Diagnose- und Nutzungsdaten an Google: Gerätemodell, Hersteller, Android-Version, Paketname und Version der App, Leistungswerte (etwa die Dauer einer Erkennung) und Einstellungen der Erkennung (etwa Bildformat).

2.12 KI-Prüfung von Nachweisen (nur mit deiner Einwilligung)

Die KI-Prüfung ist zum Stand dieser Erklärung noch nicht freigeschaltet. Bis dahin prüft keine KI deine Nachweise.

Für Foto- und Orts-Nachweise kannst du eine Prüfung durch eine KI wählen. Vor der ersten Wahl fragt die App nach deiner Einwilligung.

  • Foto: Die App schickt das Foto (verkleinert auf höchstens 1600 Pixel), Titel und Beschreibung der Aufgabe und deinen Hinweis an unseren Server. Dort prüft Gemini, ein KI-Modell von Google, ob das Foto die Aufgabe belegt.
  • Ort: Beim Abhaken schickt die App deinen aktuellen Standort, Titel und Beschreibung der Aufgabe und deinen Hinweis an unseren Server. Der Server sucht mit dem Standort Orte in der Nähe (Google Places API) und lässt Gemini prüfen, ob ein passender Ort dabei ist. Gemini bekommt die Liste der Orte, nicht deinen Standort.

Unser Server ist eine Google Cloud Function in Belgien (europe-west1), Gemini läuft über Google Vertex AI in der EU. Mit dem Ergebnis (passt, passt nicht, unklar) und einem Satz Begründung geht die Antwort an die App zurück. Erledigt ist die Aufgabe nur, wenn das Ergebnis „passt“ lautet.

Wir speichern weder das Foto noch deinen Standort. Nur für eine Wiederholung derselben Aufgabe behält unser Server die Orte der letzten Suche samt Standort bis zu vier Stunden im Arbeitsspeicher, nicht in einer Datenbank. Danach ist beides weg. Gespeichert wird je Konto, wie oft du heute geprüft hast (höchstens 30 Prüfungen am Tag), und ein Protokoll ohne Inhalte: welche Erledigung, welche Art, welches Ergebnis, wann, mit welchem Modell. Google nutzt Foto und Text nicht zum Training seiner Modelle. Für die Orte-Suche erhält Google nur Koordinaten, nicht dein Konto.

Eine KI kann sich irren. Sie kann ein echtes Foto ablehnen und ein gestelltes annehmen. Du kannst es erneut versuchen. Überspringen lässt sich die Aufgabe wie immer nur nach den Regeln deines Partner-Schutzes.

Die Einwilligung ist freiwillig. Du widerrufst sie jederzeit in den Einstellungen unter „Datenschutz und Rechtliches“. Danach sendet die App nichts mehr, und du kannst die KI-Prüfung nicht mehr wählen.

2.13 Schutz unseres Servers (Firebase App Check)

Damit nur die echte insiegel-App unsere Dienste nutzt, prüft Firebase App Check beim Start und danach regelmäßig, ob die App unverändert aus Google Play stammt und auf einem echten Gerät läuft. Dazu fragt die App über die Google Play-Dienste die Play Integrity API von Google an. Google erhält dabei Angaben über App und Gerät. Wir erhalten nur ein Prüfzeichen ohne Angaben über dich.

2.14 Webanalyse mit Google Analytics (nur mit deiner Einwilligung)

Dieser Abschnitt gilt für die Webseite. Zur App siehe 2.6.

Mit deiner Einwilligung nutzen wir auf dieser Webseite Google Analytics 4, einen Dienst der Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Damit messen wir, wie viele Menschen die Seite besuchen, welche Seiten sie lesen und über welche Links, Suchen und Kampagnen sie kommen. So sehen wir, was auf der Seite funktioniert. Erst wenn du im Cookie-Hinweis „Akzeptieren“ wählst, lädt dein Browser das Skript von Google und sendet Daten an Google. Vorher und nach „Ablehnen“ geht keine Anfrage an Google.

Was dabei an Google geht:

  • Welche Seiten du aufrufst, wann und wie lange, und von welcher Seite du kommst (Referrer).
  • Kampagnen-Angaben in der Adresse der Seite, etwa UTM-Parameter.
  • Was du auf der Seite tust, etwa wie weit du scrollst und welche Links zu anderen Webseiten du anklickst.
  • Gerätetyp, Browser, Betriebssystem, Bildschirmgröße und Sprache.
  • Ein ungefährer Standort (Land, Region, Stadt), den Google aus deiner IP-Adresse ableitet. Nach Angaben von Google speichert Google Analytics die IP-Adressen von Nutzern in der EU nicht, sondern verwirft sie danach.
  • Online-Kennungen in Cookies, an denen Google Analytics deinen Browser bei einem späteren Besuch wiedererkennt.

Cookies. Google Analytics setzt zwei Cookies auf insiegel.com: „_ga“ unterscheidet Besucher, „_ga_<ID>“ speichert den Stand deines Besuchs. <ID> ist die Kennung unserer Analytics-Property. Beide laufen nach höchstens 2 Jahren ab.

Google-Signale und alle Werbefunktionen sind aus. Wir verbinden die Daten nicht mit einem insiegel-Konto und nutzen sie nicht für Werbung. Google speichert sie 14 Monate (Einstellung in unserer Property) und löscht sie dann.

Google Ireland verarbeitet die Daten für uns als Auftragsverarbeiter. Google kann sie auch in den USA verarbeiten (Google LLC, Mountain View). Google LLC ist nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Für diese Übermittlung gilt deshalb der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO). Zusätzlich hat Google Standardvertragsklauseln vereinbart (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung: für die Cookies und das Auslesen von Angaben aus deinem Browser § 25 Abs. 1 TDDDG, für die Verarbeitung der Daten Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne sie funktioniert die Seite genauso. Du widerrufst sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft: Klick unten auf einer beliebigen Seite auf „Cookie-Einstellungen“ und wähle „Ablehnen“. Die Seite löscht dann die Cookies von Google Analytics und lädt neu, ohne Google Analytics.

2.15 Domains, Weiterleitungen und E-Mail (Spaceship)

Unsere Domains insiegel.com, insiegel.de, insiegel.eu, insiegel.app und insigel.de sind bei Spaceship, Inc. (USA) registriert. Spaceship betreibt dafür auch die Namensserver (DNS), die Weiterleitungen und die Weiterleitung unserer E-Mail-Adressen.

  • Weiterleitungen: Rufst du insiegel.de, insiegel.eu, insiegel.app oder insigel.de auf, verbindet sich dein Browser zuerst mit einem Server von Spaceship, der dich auf insiegel.com weiterleitet. Dabei verarbeitet Spaceship deine IP-Adresse, die aufgerufene Adresse, den Zeitpunkt und die Angaben, die dein Browser mitschickt.
  • DNS: Damit dein Browser insiegel.com findet, fragt dein Gerät die Namensserver von Spaceship. Meist stellt diese Anfrage der DNS-Server deines Internet-Anbieters, nicht dein Gerät selbst.
  • E-Mail: E-Mails an unsere Adressen unter insiegel.com nimmt Spaceship an und leitet sie an ein Postfach bei Google (Gmail) weiter. Dabei verarbeitet Spaceship Inhalt und Metadaten der E-Mail, etwa Absender, Empfänger, Betreff, Zeitpunkt und die IP-Adresse des sendenden Servers (siehe 2.16).

Das ist eine Übermittlung in ein Land außerhalb der EU und des EWR. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, dass unsere Adressen erreichbar sind, alle Domains auf die richtige Seite führen und E-Mails ankommen. Schreibst du uns zu deinem Konto oder zu einem Kauf, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

2.16 Kontakt per E-Mail

Schreibst du uns eine E-Mail, verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse, deinen Namen, falls du ihn nennst, den Inhalt deiner Nachricht und den Zeitpunkt. Wir nutzen das nur, um deine Anfrage zu beantworten, etwa zu deinem Konto, zum Löschen oder zu einer Frage zur App.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn deine Anfrage dein Konto, einen Kauf oder die Nutzung der App betrifft. Sonst ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Anfragen zu beantworten.

E-Mails an unsere Adressen leitet Spaceship an ein Postfach bei Gmail weiter (siehe 2.15). Anbieter von Gmail ist Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Google kann die E-Mails auch in den USA verarbeiten (Google LLC, siehe 2.14).

Wir speichern deine E-Mail, solange wir sie für deine Anfrage brauchen. Danach löschen wir sie, außer ein Gesetz verlangt, sie länger aufzubewahren, etwa bei Handels- und Geschäftsbriefen.

2.17 Betatest über eine Google Group

Der Knopf „Beta-Tester werden“ auf der Startseite führt zur Google Group „insiegel-beta“. Dort trittst du mit deinem Google-Konto bei. Nur Mitglieder dieser Gruppe bekommen die Testversion von insiegel im geschlossenen Test bei Google Play. Deine Mitgliedschaft nutzen wir dafür und für Hinweise zum Test, etwa wie du die Testversion installierst.

Google verarbeitet deinen Beitritt und deine Mitgliedschaft in Google Groups und Google Play. Anbieter ist Google Ireland Limited (siehe 2.14). Google kann die Daten auch in den USA verarbeiten (Google LLC). Wir als Inhaber der Gruppe sehen die E-Mail-Adresse deines Google-Kontos und den Namen, unter dem du in der Gruppe stehst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Du möchtest am Test teilnehmen. Du kannst die Gruppe jederzeit verlassen. Endet der Betatest, löschen wir die Gruppe.

3. Rechtsgrundlagen

  • Konto, Abgleich der Aufgaben, Sperre mit Nutzungszugriff, Orts- und Schritt-Nachweis, Partner-Funktion: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags über die App).
  • Crashlytics und Analytics außerhalb der USA (EU, EWR, Vereinigtes Königreich, Schweiz und alle anderen Länder): Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung, die die App nach den ersten Aufgaben einholt, siehe 2.6). Du kannst sie jederzeit in den Einstellungen widerrufen.
  • Crashlytics und Analytics in den USA: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Abstürze zu finden und zu verstehen, wie die App genutzt wird. Die Erhebung beginnt, sobald dir der Hinweis angezeigt wurde (siehe 2.6). Du kannst jederzeit in den Einstellungen widersprechen.
  • Diagnosedaten von Google ML Kit beim Koppeln und Wiederherstellen: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein funktionierender QR-Scanner.
  • KI-Prüfung von Nachweisen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung), bei Fotos mit Gesundheitsbezug Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Jederzeit widerrufbar in den Einstellungen.
  • Zähler und Protokoll der KI-Prüfung: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Kosten zu begrenzen und Missbrauch zu erkennen.
  • App Check: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Unser berechtigtes Interesse ist ein Server, den nur die echte App nutzen kann.
  • Zahlungsabwicklung über Google Play und RevenueCat, sobald aktiv: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  • Auslieferung dieser Webseite und Sicherheitsprotokolle beim Hosting: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist eine sichere und stabile Webseite.
  • Google Analytics auf dieser Webseite: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung im Cookie-Hinweis, siehe 2.14). Jederzeit widerrufbar unter „Cookie-Einstellungen“.
  • Speichern deiner Wahl im Cookie-Hinweis im Browser: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, deine Wahl zu beachten, ohne dich bei jedem Aufruf neu zu fragen.
  • Domains, Weiterleitungen und E-Mail-Weiterleitung bei Spaceship: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, siehe 2.15.
  • Kontakt per E-Mail: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, siehe 2.16.
  • Warteliste: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), jederzeit widerrufbar. Nachweis der Einwilligung: Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO.

4. Speicherdauer

Konto- und Aufgabendaten speichern wir, solange dein Konto besteht. Die Partner-Kennung (siehe 2.5) speichern wir, bis du in der App „Schutz entfernen“ wählst oder dein Konto löschst. Löschst du dein Konto in der App, löschen wir deine Daten in unserer Cloud-Datenbank und dein Anmeldekonto unverzüglich: Die App löscht sie direkt nach deiner Bestätigung, bevor sie dich abmeldet. Beantragst du die Löschung per E-Mail, löschen wir unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Auf dem Gerät bleiben nach dem Löschen nur das Sicherheitsprotokoll des Partner-Schutzes und ein Zwischenspeicher der Cloud-Datenbank. Beides verschwindet mit der Deinstallation oder wenn du die App-Daten in den Android-Einstellungen löschst. Das Sicherheitsprotokoll (zum Beispiel Fehlversuche) verlässt das Gerät nie. Zu Fotos siehe 2.3.

Crashlytics und Analytics: Absturzberichte speichert Google 90 Tage. Analytics-Daten speichert Google so lange, wie wir es in Analytics einstellen: 14 Monate. Auf Verlangen löschen wir sie früher.

Google Analytics auf der Webseite: Google speichert die Daten 14 Monate. Die Cookies laufen nach höchstens 2 Jahren ab, früher, wenn du ablehnst oder sie in deinem Browser löschst. Deine Wahl im Cookie-Hinweis bleibt in deinem Browser, bis du die Daten dieser Seite dort löschst.

E-Mails: solange wir sie für deine Anfrage brauchen. Danach löschen wir sie, außer ein Gesetz verlangt eine längere Aufbewahrung (siehe 2.16). Wie lange Spaceship Verbindungsdaten der Weiterleitungen speichert, legt Spaceship selbst fest.

Warteliste: Deine Adresse bleibt in der Liste, bis du dich abmeldest, längstens bis sechs Monate nach dem offenen Start im Play Store. Danach löschen wir die Liste. Den Nachweis deiner Einwilligung bewahren wir drei Jahre nach Ende der Einwilligung auf, um ihn bei Bedarf vorlegen zu können.

KI-Prüfung: Foto und Standort speichern wir nicht. Den Tageszähler löschen wir spätestens 30 Tage nach deiner letzten Prüfung, das Protokoll ohne Inhalte nach 30 Tagen. Löschst du dein Konto, löschen wir Zähler und Protokoll mit. Verbindungsdaten unseres Servers (IP-Adresse, Zeitpunkt, bei jeder Prüfung deine Konto-Kennung und das Ergebnis) speichert Google Cloud Logging 30 Tage.

5. Empfänger

  • Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) als Auftragsverarbeiter für Firebase und Google Cloud: Authentication, Cloud Firestore (Region europe-west3, Frankfurt), Cloud Functions (Region europe-west1, Belgien), Vertex AI (Gemini, EU), App Check, Crashlytics und Analytics (siehe 2.6). Daten aus Analytics und Crashlytics kann Google auch in den USA verarbeiten (Google LLC, Mountain View).
  • Google Ireland Limited als Auftragsverarbeiter für Google Analytics auf dieser Webseite, nur mit deiner Einwilligung (siehe 2.14). Google kann die Daten auch in den USA verarbeiten (Google LLC, zertifiziert nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework).
  • Google für die Diagnosedaten von ML Kit (siehe 2.11).
  • Google als Anbieter der Google Maps Platform (Places API) für die Orte-Suche bei der KI-Prüfung eines Orts-Nachweises (siehe 2.12). Google erhält dabei nur Koordinaten, kein Konto, und verarbeitet sie in eigener Verantwortung.
  • Google als Anbieter von Google Play für Kauf und Zahlung, sobald Premium verkauft wird. Im EWR ist Google dabei Verkäufer und verarbeitet deine Zahlungsdaten in eigener Verantwortung.
  • RevenueCat, Inc. (San Francisco, USA), sobald Bezahlfunktionen aktiv sind (siehe 2.7). Das ist eine Übermittlung in ein Land außerhalb der EU und des EWR.
  • GitHub (GitHub B.V., Prins Bernhardplein 200, 1097 JB Amsterdam, Niederlande, und GitHub, Inc., 88 Colin P. Kelly Jr. St., San Francisco, CA 94107, USA) als Hoster dieser Webseite, siehe 2.8. GitHub nimmt nach eigener Angabe am EU-U.S. Data Privacy Framework teil und nutzt zusätzlich Standardvertragsklauseln.
  • Spaceship, Inc. (USA) für Domains, DNS, die Weiterleitungen und die Weiterleitung unserer E-Mails, siehe 2.15. Das ist eine Übermittlung in ein Land außerhalb der EU und des EWR.
  • Google als Anbieter des Postfachs (Gmail), in dem E-Mails an unsere Adressen ankommen, siehe 2.16.
  • Brevo SAS (Paris, Frankreich) für Eintragung und Versand der Warteliste, sobald sie geöffnet ist, siehe 2.9.
  • Dein Partner ist kein Empfänger im Sinne dieser Erklärung, siehe 2.5.

Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten und geben sie nicht für Werbung weiter.

6. Deine Rechte

Du hast nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Eine Einwilligung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3). Du kannst dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, zum Beispiel bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Schreib uns für jede Anfrage an support (at) insiegel.com. Diese Rechte gelten für dich, egal in welchem Land du wohnst.

7. Konto löschen

Du kannst dein Konto direkt in der App löschen (Einstellungen, Konto, Konto löschen). Eine Anleitung steht auf der Seite „Konto löschen“ dieser Webseite. Du kannst die Löschung auch formlos per E-Mail an support (at) insiegel.com beantragen, von der E-Mail-Adresse deines Kontos aus.

8. Kinder und Jugendliche

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um insiegel zu nutzen. Ab 16 kannst du in Deutschland selbst in die Verarbeitung deiner Daten einwilligen (Art. 8 DSGVO). insiegel richtet sich nicht an Kinder. Wir erheben wissentlich keine Daten von Personen unter 16 Jahren. Erfahren wir, dass ein Konto einer Person unter 16 gehört, löschen wir es. Premium kaufen darfst du ab 18 oder mit Zustimmung deiner Eltern (siehe Nutzungsbedingungen).

9. Nutzer in den USA

  • Wir verkaufen deine personenbezogenen Daten nicht und teilen sie nicht für Werbung über Apps und Webseiten hinweg („sale“ und „sharing“ im Sinne des California Consumer Privacy Act). insiegel zeigt keine Werbung und liest die Werbe-ID nicht.
  • Crashlytics und Analytics schalten sich in den USA ein, sobald dir ein Hinweis angezeigt wurde. Er erscheint nach deiner zweiten Aufgabe, spätestens am Tag nach der Einführung (siehe 2.6). Du schaltest beides im Hinweis aus oder später in der App: Einstellungen, Datenschutz und Rechtliches, „Nutzungsstatistiken & Absturzberichte“.
  • Die Schrittzahl bleibt auf dem Gerät (siehe 2.4). Gesichter oder andere biometrische Merkmale erkennt insiegel nicht.
  • Do Not Track: Die Webseite reagiert nicht auf Do-Not-Track-Signale deines Browsers. Sie misst nur, wenn du im Cookie-Hinweis zustimmst (siehe 2.14). Die App reagiert ebenfalls nicht auf Do-Not-Track-Signale, in einer App gibt es keine. Nutzungsstatistik und Absturzberichte stellst du dort mit dem Schalter ab (siehe 2.6). Mit deiner Einwilligung erhebt Google Analytics auf dieser Webseite Daten über deine Besuche über längere Zeit, mit ausgeschalteten Google-Signalen und Werbefunktionen (siehe 2.14). Sonst erheben Dritte über insiegel keine Daten über deine Aktivitäten über längere Zeit und über verschiedene Apps und Webseiten hinweg.
  • insiegel ist nicht für Kinder unter 13 Jahren. Wir erheben wissentlich keine Daten von ihnen (Children's Online Privacy Protection Act). Das Mindestalter für insiegel ist 16 (siehe 8).
  • Auskunft, Berichtigung und Löschung kannst du jederzeit verlangen, egal in welchem Bundesstaat du wohnst. Schreib an support (at) insiegel.com. Wir benachteiligen dich nicht, wenn du deine Rechte nutzt.

10. Nutzer in Lateinamerika

  • Du hast dieselben Rechte wie in 6: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, dazu das Recht, eine Einwilligung zu widerrufen. In Mexiko heißen sie ARCO-Rechte. Schreib für jede Anfrage an support (at) insiegel.com, auf Spanisch, Englisch oder Deutsch.
  • Deine Daten liegen in der EU (Frankfurt). Analytics und Crashlytics, Google Analytics auf der Webseite, Spaceship, Gmail und RevenueCat können Daten in den USA verarbeiten (siehe 5). Das ist eine Übermittlung in ein anderes Land.
  • Du kannst dich bei der Datenschutzbehörde deines Landes beschweren, zum Beispiel bei der ANPD in Brasilien oder der AAIP in Argentinien. In Mexiko ist seit dem 21.03.2025 die Secretaría Anticorrupción y Buen Gobierno zuständig.
  • In Mexiko gilt diese Erklärung zugleich als Datenschutzhinweis (aviso de privacidad) nach der LFPDPPP. Auf ARCO-Anfragen antworten wir innerhalb von 20 Tagen.
  • In Argentinien kannst du Auskunft über deine Daten kostenlos in Abständen von mindestens sechs Monaten verlangen (Ley 25.326, Art. 14 Abs. 3). Die AAIP nimmt als Kontrollstelle Beschwerden an.
  • In Brasilien richtest du Anfragen nach Art. 18 LGPD an support (at) insiegel.com.
  • In anderen Ländern Lateinamerikas nutzt du deine Rechte nach dem Recht deines Landes über dieselbe Adresse.
  • Diese Erklärung gibt es auf Englisch und Spanisch. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

11. Änderungen dieser Erklärung

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die App oder die Rechtslage ändert. Die aktuelle Fassung steht immer auf dieser Seite. Das Datum oben zeigt, welche Fassung gilt. Ändert sich etwas Wesentliches an der App, etwa welche Daten sie überträgt, sagen wir es dir vorher in der App.